Altenstadt/WN, Dezember 2017 – Vielen sollte mittlerweile klar sein, dass es sinnvoll ist, seine Arbeitskraft in irgendeiner Form abzusichern. Es liegt auf der Hand, dass eine fehlende Absicherung im Fall der Fälle schwerwiegende finanzielle Folgen für die Betroffenen haben kann. Und dieser Fall tritt häufiger auf, als man denkt. Der gesetzlichen Rentenversicherung zufolge, muss gut jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Arbeitslebens seine Erwerbstätigkeit einschränken oder komplett aufgeben. [1]

Beschäftigt man sich eingehend mit dem Thema, wird deutlich, dass hier nicht zwangsläufig eine Berufsunfähigkeitsversicherung zum Tragen kommen muss. Denn nicht jeder kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Gründe hierfür sind u.a. der Beruf, aufgrund dessen ein höherer Beitrag zu zahlen ist, oder bestehende Vorerkrankungen, die bestenfalls einen Beitragszuschlag oder einen Ausschluss generieren. Oft kommt es gar nicht zu einem Abschluss.

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) möchte eine interessante alternative Absicherung hervorheben und hat daher die aktuellen Erwerbsunfähigkeitspolicen am Markt untersucht. Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung hat ebenfalls einen unverkennbaren Bezug zur Arbeitskraft, denn sie zahlt dann eine Rente, wenn der Versicherte weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann – egal in welchem Beruf. Mit dieser Versicherung kann der Verbraucher die eher geringe gesetzliche Erwerbsminderungsrente aufstocken. Ein kleiner Vorteil ist, dass im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung die Gesundheitsprüfung in den meisten Fällen weniger streng ist.

Worauf der Verbraucher unbedingt achten sollte

Aufgrund der vielseitigen Möglichkeiten ist es bei der Absicherung der Arbeitskraft besonders wichtig, dass sich ein Kunde umfassend beraten lässt. „ Nur mit einer individuellen Bedarfsanalyse durch einen kompetenten Berater lässt sich das richtige Produkt finden“, betont Frank Nobis, Geschäftsführer des IVFP. „Man sollte sich daher im Beratungsgespräch nicht auf die Berufsunfähigkeitsversicherung als einziges Produkt versteifen, sondern die Frage in den Vordergrund stellen, welcher Versicherungsschutz am besten zum Kunden und seinen individuellen beruflichen, finanziellen und gesundheitlichen Verhältnissen passt. Eine alternative Absicherung ist meist besser als gar keine“, so Nobis weiter.

Fazit: Das Ziel der Beratung ist nicht, ein bestimmtes Produkt zu vermitteln, sondern die Versorgungslücke des Kunden zu schließen – und zwar mit einer Lösung oder einer Kombination aus mehreren Produkten. Nur so werden Vermittler ihrem gesellschaftlichen Auftrag gerecht, den Teil der arbeitenden Bevölkerung in Deutschland, die bisher ihre Arbeitskraft noch nicht abgesichert haben, umfassend abzusichern.

In seinem ersten Rating der selbstständigen Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (SEU) hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) 15 Tarife von 15 Anbietern auf bis zu 90 Kriterien in vier Teilbereichen (Unternehmensqualität, Preis/Leistung, Flexibilität und Transparenz) untersucht. Auch hier legt das Institut einen erhöhten Fokus auf die Unternehmensqualität, die mit 20 % in die Bewertung mit einfließt, um den Aspekten Sicherheit und Stabilität Rechnung zu tragen. Hauptaugenmerk liegt wie bei dem Berufsunfähigkeits-Rating auf dem Teilbereich Preis/Leistung, der mit 50 % am höchsten gewichtet wird. Flexibilität und Transparenz wurden mit 20 %, respektive 10 % berücksichtigt.

Unter www.ivfp.de/Erwerbsunfähigkeitsversicherung stehen die Ergebnisse online zur Verfügung.

 

Weitere Informationen gibt es unter www.ivfp.de.

[1] http://www.gdv.de/2017/04/die-groessten-irrtuemer-ueber-den-schutz-gegen-berufsunfaehigkeit/